Samstag, 10. Oktober 2015

Pilzsuche




Am 03.10.2015 war ich mal wieder im Wald unterwegs. Nein, nicht in "meinem Revier" sondern in einem Waldstück, dass ich bisher nur ein Mal vor zwei Jahren im Winter aufgesucht hatte. Ich hatte dieses Waldstück für die Pilzsuche ausgewählt, weil ich dachte, dass wir dort fündig werden würden. Zusätzlich wollte ich schon so lange dieses Waldstück meinem Begleiter zeigen.

Auf dem Weg dort hin begegneten wir diesem hübschen Hund, den ich natürlich fotografieren musste! Er bewachte die Scheune während seine Besitzer das Dach reparierten... seine Aufmerksamkeit zu erwecken war ganz einfach, aber hielt nicht lange an, da das was auf dem Feld umherwuselte doch aufregender war ...





Ehe wir das Waldstück meiner Wahl erreicht hatten, entdecken wir schon einige Pilze am Rand bzw. oberhalb des Weges. Aber ich wollte unbedingt zu dem Waldstück gehen, dass ich damals entdeckt hatte ... Irgendwie hatte ich es so in Erinnerung, dass man auf der einen Seite des Weges Laub- und auf der anderen Seite Nadelbäume hatte. Leider war diese Erinnerung falsch. Aber auch nach über zwei Jahren habe ich den Weg zu "dieser einen" Stelle wieder gefunden.

Da es sich aber um einen Nadelwald handelte und ich erst kürzlich gelesen hatte, dass man viel einfacher Pilze im Laubwald findet, entschieden wir uns mehr oder weniger den ganzen Weg zurück zu laufen. So waren wir schon etliche Stunden unterwegs ohne einen Pilz bestimmt zu haben ...



Kupferfarbene Buntgrabläufer oder Kupferige Schulterläufer (Poecilus cupreus) lief uns zufällig über den Weg. Er war für seine Größe doch sehr schnell unterwegs, trotz seiner Beute, so dass ich ihn nicht so einfach scharf fotografieren konnte. Aber da mir so ein Käfer noch nicht über den Weg laufen ist und er doch eine schöne Färbung hat, wollte ich ich ihn dennoch fotografieren und euch zeigen :-)



Dieses Waldstück fand ich sehr schön ... Aber auch recht umheimlich. Man konnte deutlich die Spuren des letzten großen Sturms sehen. Die Bäume standen so dicht zusammen, dass man nicht weit in den Wald schauen konnte ... aber dieser schön bewachsene Weg lud zum weiter laufen ein.
Aber es sollte nicht an diesem Tag sein.

Aufgrund einigen allergischen Reaktionen meinerseits hatte ich meine Kleidungsstücke nicht mit dem Anti-Zeckenspray besprüht und wollte daher auch nicht weiter dort lang laufen. Aber ich hoffe, dass ich dieses Weg irgendwann erkunde. 

Apropos Zecke... tatsächlich hatte sich eine auf meiner Schulter niedergelassen... Ich war durch eine höher bewachsene Gräser gelaufen. Da es nun Routine geworden ist, sich schon bei den Wanderungen abzusuchen konnte die Zecke, die nur an der Kleidung lief, erfolgreich beseitigt werden. 




Wir wollten nicht nur Pilze zum fotografieren finden, sondern hauptsächlich um welche zum Verzerr mitzunehmen. Dafür waren wir mit einem Pilzbestimmungsbuch unterwegs. Wir haben wirklich viele gefunden, mehr als die, die ich euch hier zeige. Dennoch gingen wir leer aus. Warum?
Die oberste Regel bei Pilzen ist, wenn du dir unsicher bist, dann lass den Pilz stehen.
Und das waren wir ... die Pilze die wir gefunden hatten ließen sich nicht 100% bestimmen.
Sie ähnelten oft giftigen Pilzen oder ungenießbaren Pilzen. Manchmal war kein Foto vom verwechselbaren Pilz im Buch vorhanden und einige konnten wir gar nicht im Buch finden! Sie trafen auf keinen der abgebildeten Pilze zu.

Daher folgen nun einfach so ein paar Pilzfotos ;-)







Ach ... diese Erdkröte lief uns auch über den Weg. Sie war etwas größer als die Laubfrösche, die ich damals im Harz fotografieren konnte, dennoch sehr klein ... Die Kröte wirkte so ängstlich, dass wir sie einfach weiter hüpfen ließen und nicht hoch hoben ...





Nachdem wir wieder im Laubwald Bereich angekommen waren, wollten wir diesen Weg weiter gehen ... 



^ (Handyaufnahme)


Was wir wenige Meter weiter finden würden, hätte ich mir niemals vorstellen können ...
Wie ihr wisst, habe ich schon etliches von Jäger auffinden können. Das allerdings übertraf alles!




- Wildtierkamera am Baum 
- Wasserloch zum rumsuhlen
- Lockstoffe am Baum
- Futter/Lockstoffe an den speziellen Baumstämmen
- DIY Kirrungskegel
- Maiskanister für Vögel???
- Lebenfalle
- Hochsitz


Hier will es einer wirklich wissen!
Da der Weg nicht weiter ging, bzw die Gräser hochwachsen gelassen wurden gingen wir nicht weiter. Zudem wussten wir nicht, ob noch wo anders eine Kamera aufgebaut wurde.



Meine Begleitung hat bei der Kamera für ein Schwarzbild gesorgt, in der Zeit habe ich weiter Detailfotos gemacht. Eine Empfehlung vom Wildtierschutz mit den ich ja schon vor Monaten in Kontakt getreten war, wegen ähnlichen Fundstücken.

Wir hatten diesen Fundort tatsächlich polizeilich gemeldet da nach unserem Wissenstand tatsächlich ein Gesetz dabei gebrochen wurde. Das Datenschutzgesetzt. Eigentlich wollten wir eine Anzeige erstatten, aber irgendwie rückwirkend betrachtet, wurde das ganze nur als eine Meldung behandelt, der man eh keine weitere Beachtung schenken wird. Dieses "äußerte schwere Delikt" (als solches wurde es betitelt) wurde ungenügend aufgenommen. GPS Daten interessierten nicht, stattdessen eine ungenaue Beschreibung im Wald ... Fotos wurden nicht gesichtet. Ein Protokoll - Unterschrift ... meines Wissens gehört das zu einer Anzeige dazu, wurden nicht geschrieben ...
Die Vermutung liegt nahe, dass der Beamte persönlich "befangen" war. Die Vermutung geht daher, da hinter seinem Schreibtisch ein Geweih die Wand schmückte und ein "Weidmanns Heil Poster" aufgehangen wurde. Weitere Details erspare ich mir zu äußern.


Statt dessen möchte ich auf einen Artikel von http://www.hund-jagd.de/ verweisen.
Die Recherche nach Gerichtsurteilen, Klagen, weiteren Gesetzen über lasse ich ebenfalls euch selbst.
Denn nur wer selbst recherchiert weiß am Ende was richtig oder falsch ist ;-)



Landesbetrieb Hessen-Forst: 

"Auf Grund verschiedener Anlässe hat sich der Hessische Datenschutz mit dem Thema „Wildbeobachtungskameras“ auseinander gesetzt und ist zu folgender rechtlicher Würdigung gekommen: Nach § 6b Abs. 1 Ziffer 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen zulässig zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, soweit sie erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

 Bei einer Wildbeobachtungskamera im Wald handelt es sich eindeutig um Videobeobachtung im öffentlich zugänglichen Raum. Hinsichtlich des Zwecks der Videoüberwachung ist zu prüfen, inwieweit im Einzelfall ein berechtigtes Interesse für konkret festgelegte Zwecke vorliegt. Dem entsprechend hat der Überwachende (Jagdausübungsberechtigte) nachzuweisen, welche berechtigten Interessen eine Überwachung erfordern. Dem sind dann die "schutzwürdigen Interessen" der Betroffenen (z.B. Waldbesucher) gegenüber zu stellen.

In dem im Tätigkeitsbericht des hessischen Datenschutzbeauftragten geschilderten Fall konnte die Erforderlichkeit der Videoüberwachung, zum Zwecke der Dokumentation wie viele und welche Tiere eine Kirrung aufsuchen, nicht ausreichend begründet werden, da es hierfür "mildere" Mittel als die der Videoüberwachung gäbe. Selbst wenn dem Jagdpächter ein berechtigtes Interesse und die Erforderlichkeit zugestanden worden wäre, hätte dies gegen das schutzwürdige Interesse der Betroffenen abgewogen werden müssen.

Das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt das Recht des Einzelnen, sich insbesondere in der Öffentlichkeit frei und ungezwungen bewegen zu dürfen ohne befürchten zu müssen, ungewollt zum Gegenstand einer Bildüberwachung gemacht zu werden.
Gerade der Wald, eines der letzten Rückzugsgebiete für Erholungssuchende, sollte für Besucher nicht das Risiko bergen, in das Blickfeld einer Überwachungskamera zu gelangen.

Die Interessenabwägung kann daher in solchen Fällen immer nur zu Gunsten der Betroffenen (Waldbesucher) ausfallen.

Lediglich durch § 14 Hessisches Gesetz über Sicherheit und Ordnung wird den Polizeibehörden bzw. Gefahrenabwehrbehörden erlaubt, in einem genau definierten Rahmen die Videoüberwachung des öffentlichen Raums vorzunehmen. 




Der Betrieb von Wildbeobachtungskameras ist in Jägerkreisen mittlerweile sehr verbreitet. Sofern diese auf den Verwaltungsjagdflächen des Landes Hessen eingesetzt werden, geschieht dies i.d.R auf private Initiative von Jagdausübungsberechtigten bzw. Jagderlaubnisscheininhabern. Offiziell werden im Landesbetrieb Hessen-Forst Wildbeobachtungskameras ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen des „Luchsmonitorings“ sowie ggf. zur Überwachung von Wildbrücken an Autobahnen eingesetzt. Im Nationalpark „Kellerwald-Edersee“ sind Wildbeobachtungskameras ein fester Bestandteil des „allgemeinen Wildtiermonitorings“. Des Weiteren dienen sie dort dem Schutz wissenschaftlicher Einrichtungen vor Vandalismus und Diebstahl.





Alles andere, ob die Kirrungsmenge eingehalten wurde...  ob die Falle so zulässig sei ... alles andere wären Dinge gewesen, die man weiter überprüfen müsste von jenen, die das Jagdgesetzt tatsächlich kennen. Da es im Jagdgesetzt auch kleine "Hintertüren" gibt waren wir unsicher gewesen was davon alles tatsächlich unzulässig war.

Ich gehe nicht desto trotz davon aus, dass die Futtermenge mehr als 1 Liter ist ... das die Äpfel eigentlich auch verdeckt sein hätten müssen ... Aber gut, das sind dann tatsächlich Kleinigkeiten, auf die ich mich nicht versteifen wollte.
Es gab ein Gesetz, das tatsächlich eindeutiger missachtet wurde.
Naja ... lassen wir das Thema. Diese Erfahrung, dieser Tag zeigte das, was ich bereits wusste. Es ist sinnlos gegen Lobbys vorzugehen.








Nach diesem Fund war eigentlich unsere Wanderung am absoluten Tiefpunkt angelangt. Jedenfalls bei mir. Wir hatten keine Pilze mitnehmen können ... und dann diese Stelle so zu finden ...

Aber wir wollten dennoch nicht aufgeben ... Ein Waldstück kam uns wieder in Erinnerung, das wirklich vielversprechend sein musste!

Tatsächlich haben wir in der Stunde wo wir in dem Waldstück waren mehr Pilze gefunden als vorher, aber besser bestimmen konnten wir diese auch nicht.




 Mistkäfer (Geotrupidae)


Fotografiert wurden die Pilze übrigens bei einer sehr hohen ISO. Zum Abend hin sogar bei ISO 6400.
Da ich keinen integrierten Blitz in der Kamera habe muss ich auf die hohe ISO zurückweichen.
Mich stört es nicht auch wenn es hier und da doch sehr rauschig ist.
Man muss halt früh in den Wald um gutes Licht zu haben - ist man später unterwegs muss man halt Rauschen in Kauf nehmen, das habe ich. 









Ach ... dieses kleine Kerlchen (Maulwurf) haben wir leider am Straßenrand aufgefunden ...
Echt schade so das erste Mal einen Maulwurf zu sehen :-(









Morgen - sofern das Wetter schön wird wollen wir wieder auf Pilzsuche gehen. In dem Waldstück wo wir letzte Woche schon so viele Pilze gefunden hatten. Da diese "besondere Stelle" im Wald weiter weg ist, werden wir nicht überprüfen, ob die Kamera und Co. noch hängt ... wäre sicherlich eine Sache, die wahnsinnig interessant wäre herauszufinden, hm? Aber ehrlich gesagt, ich will es gar nicht wissen.

Vielleicht hat der offizielle Weg keinen Sinn, aber ich kann euch - meinen Lesern - wovon ich glaube doch ein paar zu haben - immerhin darüber berichten. Und immer wieder daran appellieren euch selbst zu informieren, ganz gleich welches Thema es ist.


So nun wünsch euch weiterhin ein schönes Wochenende, bis zum nächsten Mal!





1 Kommentar:

  1. een geweldig mooie herfstblog met in het begin een mooie serie van een goede vriend.

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